2.1. Online Datenbank CONSTRUCTION/CHAINS/COMPANIES
2.2. Onlineportal TOPHOTELNEWS
2.3. Marktdaten/Analysen/Reports
2.4. Konferenzen/Veranstaltungen
2.5. Sonstige Dienstleistungen
2.1.1. THP stellt auf seinem Server Informationen bereit. Dabei kümmert sich das THP Team, täglich um Neuzugänge und Aktualisierungen der weltweiten Online Datenbank CONSTRUCTION / CHAINS / COMPANIES für Hotelneubauten, konkrete Planungsvorhaben, Profile und Daten von Hotelketten und –gruppen sowie weitere Adress- und Marktdaten. Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung der Daten kann wegen der Fluktuation innerhalb einzelner Adress- und Branchengruppen keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Adressen und sonstigen Merkmale zum Zeitpunkt der Überlassung richtig oder vollständig in den Dateien enthalten sind. Da die Daten unter anderem aus Befragungsaktionen stammen, kann nicht gewährleistet werden, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde.
2.1.2. Diese Dienste ermöglichen für den Vertragspartner bzw. seine Nutzer den Abruf von Informationen für eigene Zwecke. Weitergehende Rechte begründen diese Geschäftsbedingungen nicht.
2.1.3. Für die Registrierung hat der Nutzer Angaben zu seinem Unternehmen und seiner Person zu machen. THP behält sich das Recht vor, die Registrierung bis zur Überprüfung der Angaben auszusetzen.
2.1.4 Die schuldhafte Eingabe falscher Daten seitens Vertragspartner bzw. seiner Nutzer stellt eine Verletzung der Geschäftsbedingungen dar und führt zu einem unverzüglichen Ausschluss aus diesem Dienst. THP ist berechtigt, den Zugang zu den Datendiensten unverzüglich zu sperren und den Vertrag anzufechten bzw. fristlos zu kündigen. Der Vertragspartner bzw. seine Nutzer haben insoweit keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung.
2.1.5. Im Rahmen der Registrierung erstellen sich die Nutzer des Vertragspartners jeweils ein individuelles Passwort. Mit diesem jeweiligen Passwort können die Nutzer auf die Dienste der bestellten Datenbanken zugreifen. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen oder verlegen, kann er sich, nach einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung, bei THP ein neues Passwort anlegen. Hierzu erhält der Nutzer eine von THP versendete E-Mail.
2.1.6. Änderungen des Passwortes können direkt unter den persönlich zu gesendeten Zugangsdaten vorgenommen werden.
2.1.7. Der Vertragspartner bzw. seine Nutzer sind für jegliche Aktivitäten unter Verwendung der erstellten Zugangsberechtigungen und Passwörter, einschließlich der Verwendung der Zugangsberechtigung durch Dritte, verantwortlich.
2.1.8. Der Vertragspartner bzw. seine Nutzer verpflichten sich, ihren Zugang gegen die unbefugte Benutzung durch Dritte zu schützen. Die Zugangsdaten und Passwörter dürfen nicht weitergegeben werden. Der Vertragspartner haftet für jede durch sein Verhalten oder das Verhalten seiner Nutzer ermöglichte unbefugte Benutzung des Zugangs zu den registrierungspflichtigen Bereichen.
2.1.9. Vertragsdauer und Kündigungsfrist Abonnementdienste
2.1.9.1. Die Parteien vereinbaren bei der Bestellung der Leistung einer der Produkte & Services der TOPHOTELPROJECTS GmbH durch den Kunden eine feste Vertragslaufzeit. Soweit im Einzelfall mit dem Kunden nichts schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Vertragszeiten: Ein Vertragsjahr umfasst 12 Monate mit Beginn des vereinbarten Lizenzzeitraums. Dies gilt sowohl für Vertragsdokumente mit Signatur/Unterschrift als auch für Aufträge im Webshop. Ein Vertrag im Internet kommt zustande, mit der Bestellung der Leistung durch den Kunden und die Annahme der Leistung durch THP. TOPHOTELPROJECTS GmbH nimmt die Bestellung des Kunden im Regelfall durch ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung/ Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung an (Freischaltung).
2.1.9.2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um den im Vertrag vereinbarten Zeitraum, längstens 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. von drei Monaten zum Ende der Verlängerungslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
2.1.9.3. Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für die Kündigung selbst ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der jeweiligen Partei. TOPHOTELPROJECTS GmbH nimmt die Kündigung des Kunden im Regelfall durch ausdrückliche schriftliche Kündigungsbestätigung an. Die schriftliche Bestätigung durch THP dient als maßgebender Nachweis für die Kündigung und das Lizenzende.
2.1.9.4. Ist eine Kündigung erfolgt, erkennt THP keine Änderung in der Auftragszusammensetzung mehr an, die zu einer Reduzierung des Lieferumfangs führt. Lieferunterbrechungen können von dem Kunden sodann nicht mehr verlangt werden.
2.1.9.5. Die Regelung zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde fristlos und liegt ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nicht vor, so gilt die Kündigung als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
2.2. 2.2. TOPHOTELNEWS
2.2.1. Die Nutzung des Onlineportals TOPHOTELNEWS ist sowohl für nicht registrierte als auch registrierte Nutzer kostenfrei. Nicht kostenfrei sind jegliche Werbemaßnahmen, die in jedem einzelnen Fall schriftlich separat vereinbart werden.
2.2.2. Die Übermittlung von Projekten und Bildmaterial durch Architekten, Designer oder Hotelmarken sowie deren Veröffentlichung sind kostenfrei und beinhalten – außer der nachfolgenden Urheberrechtsfreigabe und Freistellung – keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen.
2.2.3. Unternehmen und Personen, die Lichtbilder, Illustrationen, Pläne oder Texte (im Folgenden “Inhalte“) einreichen, sichern verbindlich zu, dass sie über die hierzu erforderlichen Urheberrechtsfreigaben verfügen. Mit der Einreichung erteilt der Übermittler THP, seinen Partnern – einschließlich Sleeper Media Ltd. – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte im Internet (u.a. auf dem Onlineportal TOPHOTELNEWS und den dazugehörigen sozial Media Accounts) und in Print-Medien (u.a. Broschüren, Prospekten, Katalogen) öffentlich zugänglich zu machen, dauerhaft oder temporär zu speichern zu laden und anzuzeigen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Übertragungsrecht an den Inhalten durch THP im hierzu notwendigen Umfang. THP hat auch das Recht die Inhalte zu bearbeiten, abzuändern, zu übersetzen oder auf anderem Wege umzugestalten (Lichtbilder dürfen zudem mit Bildbearbeitungsprogrammen (z.B. Photoshop) und bildveränderten Retuschen bearbeitet werden). Die bearbeiteten Inhalte dürfen im gleichen Umfang wie die unveränderten Inhalte genutzt werden. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere auch die Kombination der Inhalte mit anderen Lichtbildern, Illustrationen, Plänen oder Texten.
2.2.4 Urheberbezeichnung
2.2.4.1 Der Übermittler versichert, dass er rechtlich dazu in der Lage ist die in Ziffer 2.2. genannten Rechte an THP zu übertragen. Der Übermittler versichert insbesondere auch, dass der Urheber der Inhalte auf sein Urheberbezeichnungsrecht (z.B. gemäß § 13 UrhG) verzichtet hat.
2.2.5 Freistellung
2.2.5.1 Macht ein Dritter gegenüber der TOPHOTELPROJECTS GmbH Ansprüche geltend, die auf der Verletzung seiner Urheberechte (vgl. Ziffern 2.2.3 oder 2.2.4) beruhen, wird der Übermittler THP wie folgt gegen die Ansprüche des Dritten verteidigen und freistellen:
2.2.5.2 Der Übermittler übernimmt auf eigene Kosten die Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche Dritter. Der Übermittler erstattet THP die Aufwendungen, die dieser aufgrund eines rechtwirksamen Urteils entstehen. Voraussetzungen für die Ansprüche THP gegen den Übermittler sind, dass die THP den Übermittler unverzüglich über die Geltendmachung des entsprechenden Anspruchs durch den Dritten informiert und dem Übermittler die alleinige Rechtsverteidigung gegen diese Ansprüche überlässt. Soweit THP dem Übermittler die Rechtsverteidigung nicht vollständig übertragen kann, hat es THP stattdessen die Kontrolle hierüber einzuräumen und im Rahmen der Rechtsverteidigung oder bei Vergleichsverhandlungen nur und stets im Einvernehmen mit dem Übermittler zu agieren.
2.2.5.3 THP wird den Übermittler bei der Vorbereitung und Durchführung der Rechtsverteidigung bzw. Vergleichsverhandlung in angemessenem Umfang unterstützen.
2.3. Marktdaten/Analysen/Reports
2.3.1. THP erstellt in unterschiedlichen Formaten Reports und Marktanalysen unter Verwendung eigener Daten und Quellen Dritter.
2.3.2. Der Vertragspartner hat das Recht, die Daten für eigene Zwecke zu verwenden und zu speichern. Weitergehende Rechte begründen diese Geschäftsbedingungen nicht.
2.3.3. Die übermittelten Informationen enthalten möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und von THP und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte, wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Werte wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. THP beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen. Jegliche Haftung für getroffenen Aussagen wird hiermit ausgeschlossen.
2.4. Konferenzen/Veranstaltungen
2.4.1. THP führt eigenständig /und oder in Kooperation Veranstaltungen und Kongresse durch. Sofern diesbezüglich im Fall eines Vertrags, der mit dem Vertragspartner geschlossen wird, nicht gesonderte Vertragsbedingungen vereinbart werden, gelten auch für derartige Verträge diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.5. Sonstige Dienstleistungen
2.5.1. THP erbringt diverse Beratungs- und Servicedienstleistungen. Sofern diesbezüglich im Fall eines Vertrags, der mit dem Vertragspartner geschlossen wird, nicht gesonderte Vertragsbedingungen vereinbart werden, gelten auch für derartige Verträge diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.